Allgemeine Geschäftsbedingungen HEATMANAGER Plattform, Thermostatsteuerung und Betrieb weiterer Smart Building Sensoren.
1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
1.1. HEATMANAGER Thermostatsteuerung. Die HEATMANAGER Thermostatsteuerung ist eine Gesamtlösung zur Thermostatsteuerung. Der Kern der Lösung ist die intelligente HEATMANAGER Plattform mit der Vor-Ort installierte Thermostaten gesteuert werden. Zur Steuerung nutzt HEATMANAGER verschiedene Funknetz Technologien, in Kooperation mit Netzbetreibern oder baut diese selbst. Die Thermostate verfügen über verschiedene Sensoren zur Ermittlung steuerungsrelevanter Daten. Die Sensordaten werden in den Thermostaten vorverarbeitet (z.B. Überschreitung von Temperaturschwellen) und per verschlüsselter Funkverbindung an Gateways gesendet. Diese Daten gleicht die HEATMANAGER Plattform mit hinterlegten Heizregeln ab und sendet Zielvorgaben zur Steuerung von Heizzyklen an die Thermostate.
1.2. Parteien und Vertragsgegenstand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der HEATMANAGER UG (haftungsbeschränkt), Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen (nachfolgend „wir“ oder „HEATMANAGER“) und Kunden, in Bezug auf
a) das Management der Thermostate einer HEATMANAGER Thermostatsteuerung („Thermostatsteuerung“)
b) die Bereitstellung einer HEATMANAGER-Plattform zur Entgegennahme, Speicherung und aufbereiteten Darstellung von Daten einer HEATMANAGER Thermostatsteuerung, zur Vornahme von Einstellungen für die Thermostatsteuerung und zur Bereitstellung begleitender Funktionalitäten (nachfolgend „HEATMANAGER-Plattform“)
1.3. Abgrenzung. Wenn Leistungen zur Datenübertragung (Telekommunikationsleistungen) durch Netzbetreiber erfolgen, gelten deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Leistungen werden Projektbezogen zugekauft.
1.4. Kunden. Unser Angebot zur Bereitstellung der HEATMANAGER-Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und öffentliche Träger, Gemeinden, Städte, deren Eigenbetriebe, Bundesländer, deren Ministerien und Organisationen sowie staatliche Organisationen.
1.5. Zustandekommen des Vertrags. Der Vertrag über die Bereitstellung der HEATMANAGER-Plattform kommt durch Unterzeichnung eines entsprechenden Angebots oder Vertrages zu Stande.
2. Thermostatsteuerung und Wartung
2.1. Inhalt. HEATMANAGER erbringt die im Angebot bzw. Kundenvertrag und dem Anhang „Leistungsbeschreibung HEATMANAGER Thermostatsteuerung“ genannten Leistungen zur Thermostatsteuerung.
2.2. Gerätemängel. Die Behebung von Mängeln der Geräte (z.B. Reparatur, Bereitstellung eines neuen Geräts) richtet sich nach den Bestimmungen zur Mangelhaftung aus dem Kauf- (bzw. Mietvertrag) der Geräte. Bestehen danach keine Mängelbeseitigungsansprüche kann eine Mängelbeseitigung im Einzelfall gesondert vereinbart und beauftragt werden. Gesetzliche Mängelansprüche in Bezug auf die Geräte werden durch die Bestimmungen dieser AGB weder ersetzt noch eingeschränkt. Sie gelten neben diesen Bestimmungen.
2.3. Vor-Ort Termine. Wenn ein Vor-Ort Termin erforderlich ist, werden wir uns mit Ihnen zwei Wochen vor dem beabsichtigten Termin in Verbindung setzen und mehrere Termine vorschlagen, von denen Sie einen Termin wählen können. Sie müssen sicherstellen, dass unser Personal oder beauftragte Dienstleister ungehinderten Zugang zu den jeweiligen Geräten hat. Besteht kein ausreichender Zugang oder sagen Sie einen vereinbarten Termin ab, müssen Sie uns den hierdurch entstehenden Mehraufwand ersetzten.
2.4. Mängel von Wartungsleistungen. Soweit Wartungsleistungen werkvertragliche Leistungen sind, gilt: Sämtliche Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Fall von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit wir kraft Gesetzes zwingend haften (vgl. Ziffer 10.1 Satz 2). Im Falle eines Mangels steht uns die Wahl der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung hat unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Das Recht zur Selbstvornahme steht Ihnen nicht zu.
2.5. Mitwirkung. Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Thermostatsteuerung und Wartung kleine Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten zu erbringen, dazu gehört beispielsweise:
a) Neustart am Thermostat oder Funk Gateway (falls vor Ort vorhanden).
b) Informationen über die Thermostate an HEATMANAGER übermitteln.
c) Austauschen von einzelnen Thermostaten (bis zu 5 je Monat und Gebäude) und Rücksendung an HEATMANAGER
d) Wechsel von Batterien.
Details sind dem Anhang „Leistungsbeschreibung HEATMANAGER Thermostatsteuerung“ zu entnehmen.
3. Leistungen betreffend die HEATMANAGER-Plattform
3.1. Funktionsumfang. Wir stellen Ihnen die HEATMANAGER-Plattform gemäß dieser AGB zur Nutzung bereit.
Die HEATMANAGER-Plattform bietet folgende grundlegenden Funktionalitäten:
1) Steuerung der Geräte einer HEATMANAGER Thermostatsteuerung und weiterer Smart Building Sensoren (z.B. Zuordnung von Thermostaten zu Räumen).
2) Entgegenname von Gerätedaten (z.B. Thermostat-IDs, Batteriespannung), Messwerten (z.B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Fensterschließzustände) und berechneten Daten einer HEATMANAGER Thermostatsteuerung über eine Funkverbindung.
3) Speicherung, Aufbereitung, Bereitstellung und Visualisierung der in Nummer 2) genannten Daten.
4) Vornahme von Einstellungen zur Thermostatsteuerung (z.B. Erstellung von Heizplänen und Zuordnung auf Geräte, Räume, Liegenschaften).
5) Bereitstellung weiterer Funktionalitäten (z.B. Einspielen von Updates der Betriebssoftware).
Einzelheiten zum Funktionsumfang der HEATMANAGER-Plattform, zu welchem der Kunde Zugang und Zugriff hat, ergeben sich aus dem Anhang „Leistungsbeschreibung HEATMANAGER-Plattform“.
3.2. Nutzungszwecke. Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben dient die HEATMANAGER-Plattform ausschließlich der vorgesehenen Einstellung der Thermostatsteuerung, der Nachvollziehbarkeit der Funktionsfähigkeit und der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der HEATMANAGER Thermostatsteuerung. Die HEATMANAGER-Plattform ist insbesondere nicht konzipiert für Abrechnungszwecke oder zur Überwachung der Anwesenheit oder des sonstigen Verhaltens von Einzelpersonen.
3.3. Nutzungsbefugnis. Wir stellen Ihnen die HEATMANAGER-Plattform zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die HEATMANAGER-Plattform wird auf Servern eines von uns genutzten Dienstleisters betrieben. Sie erhalten für die Laufzeit dieses Vertrages die zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis, auf die HEATMANAGER-Plattform mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und ausschließlich im Zusammenhang mit der im Angebot / dem Vertrag genannten HEATMANAGER Thermostaten zu nutzen. Die Nutzungsbefugnis ist beschränkt auf die im Angebot / dem Vertrag genannte Zahl von Thermostaten. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Nutzungszugangs an Dritte ist untersagt. Sämtliche Rechte an der Online- Plattform verbleiben bei uns. Insbesondere erhalten Sie keinen Zugang zum Source-Code oder Objekt-Code der zu Grunde liegenden Rechte und kein Bearbeitungsrecht an der Online-Plattform.
3.4. Verfügbarkeit. Wir stellen die HEATMANAGER-Plattform mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Kalendermonatsmittel zur Verfügung. Ausgenommen sind Wartungsfenster von bis zu 8 Stunden pro Kalendermonat. Verfügbarkeit bedeutet, dass wesentliche Bestandteile der HEATMANAGER-Plattform erreichbar sind. Wir werden geplante Wartungsfenster rechtzeitig ankündigen und uns bemühen, diese auf die Nachtzeit oder Sonntage (MEZ) zu legen. Wir erbringen unsere Leistungen am Anschlusspunkt der von uns genutzten Serverzentren an das Internet. Die Internetverbindung zwischen Kunden Endgeräten und unseren Serverzentren ist nicht Teil unserer Leistungen. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen unsere Kunden. Die Verfügbarkeit aktueller Daten ist zudem davon abhängig, dass Funk-Gateways und Thermostate richtig installiert und betriebsbereit sind.
3.5. Leistungsänderungen. Bei der HEATMANAGER-Plattform handelt es sich um eine Plattform, die einer Vielzahl von Nutzern bereitgestellt wird.
1) Wir können die HEATMANAGER-Plattform (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technische Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards, Änderungen der Hard- und/oder Software der HEATMANAGER Thermostatsteuerung), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit.
2) Daneben können wir die HEATMANAGER-Plattform im Rahmen einer Fortentwicklung angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden).
3) Wir werden Kunden über wesentliche, nachteilige Änderung rechtzeitig per E-Mail informieren. Die Zustimmung zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widersprochen wird. Bei der Ankündigung der Änderung werden wir auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen.
4) Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen HEATMANAGER und Kunden zu deren Lasten nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung. Hiervon ist in der Regel nur dann auszugehen, wenn die in der Leistungsbeschreibung als „Basisfunktionen“ beschriebenen Funktionalitäten beschränkt werden.
3.6. Einrichtung, Schulung, Einführung. Soweit nicht anders vereinbart, schulden wir nicht die erstmalige Einrichtung der HEATMANAGER-Plattform (z.B. erstmalige Einstellung von Zielwerten) sowie Schulungs- und Einführungsleistungen. Die HEATMANAGER-Plattform wird Kunden mit Standardeinstellungen zur Verfügung gestellt.
3.7. Dokumentation. Soweit nicht anders vereinbart, schulden wir nur die Bereitstellung der HEATMANAGER-Plattform in deutscher Sprache. Weitergehende Dokumentationen (z.B. Benutzerhandbuch als PDF), Schulungs- oder Einweisungsleistungen schulden wir nicht, außer dies ist ausdrücklich vereinbart.
3.8. Subunternehmer. Wir sind berechtigt zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen
4. Nutzungsvoraussetzungen
4.1. Nutzungsvoraussetzungen. Um die HEATMANAGER-Plattform nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Sie sind Eigentümer oder dauerhaft rechtmäßiger Besitzer (z.B. Pächter oder Mieter) der im Angebot / dem Vertrag genannten Gebäude und der aktuellen Thermostatsteuerung oder vom Eigentümer bzw. rechtmäßigem Besitzer zur Nutzung der HEATMANAGER-Plattform beauftragt oder ermächtigt (z.B. als Gebäudemanager). Ebenfalls berechtigt sind Mieter oder Bewohner, die HEATMANAGER Thermostate in den von Ihnen bewohnten Räumen mit einem Ihnen, vom Eigentümer oder der Hausverwaltung, zur Verfügung gestellten Plattform Zugang steuern.
2) Falls Sie nicht selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher sind: HEATMANAGER erhebt oder generiert keine personenbezogenen Daten. Heizzyklen werden auf Heizkörper, Raum- oder Gruppenbasis erstellt. Ebenso gemessene Temperaturen und weitere Regeln. Eine Abstimmung mit dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen ist generell trotzdem sinnvoll, um diesen einzubeziehen und ggfs. eine Unbedenklichkeitserklärung zur Nutzung der HEATMANAGER-Plattform zu erhalten und, falls interne Vorgaben dies vorschreiben, alle etwaig erforderlichen Datenschutz-Vereinbarungen geschlossen werden können (z.B. nach Art. 28 oder 26 DSGVO). „Datenschutzrechtlich Verantwortlicher“ ist die Stelle, die über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Anwesenheit von Personen in Räumen) durch die HEATMANAGER-Plattform entscheidet. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist in der Regel das Unternehmen oder die Stelle, deren Beschäftigte oder Mieter die Räume nutzen, in denen die Thermostate installiert sind (z.B. gewerblicher Mieter einer Immobilie oder Mieter eines Wohngebäudes).
3) Die Thermostate wurden korrekt installiert und konfiguriert.
5. Nutzerkonten
5.1. Nutzerkonto. Wir stellen Kunden verschiedene Nutzerkonten mit verschiedenen Zugriffsrechten zur Verfügung. Nutzer können sowohl Ihre Beschäftigten als auch externe natürliche Personen sein. Sie sind dafür verantwortlich, Benutzerkonten inkl. deren Berechtigungen nur in dem Umfang und nur an solche Personen zu vergeben, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie müssen zudem Nutzerkonten entsprechend wieder löschen lassen, z.B. bei ausscheidenden Mitarbeitern. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Schutz personenbezogener Daten und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sind insofern Sie verantwortlich. Uns gegenüber haften Sie für das Verhalten sämtlicher Nutzer auf der HEATMANAGER-Plattform wie für Ihr eigenes Verhalten.
5.2. Zugangsdaten. Sie sind verpflichtet, die Zugangsdaten zu Ihrem Nutzerkonto geheim zu halten. Haben Unbefugte Zugriff auf Ihre Zugangsdaten oder besteht ein entsprechender Verdacht, müssen Sie uns unverzüglich informieren. Sie müssen sämtliche Nutzer entsprechend verpflichten.
5.3. Rechtmäßige Nutzung. Sie dürfen die HEATMANAGER-Plattform nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages und gemäß der für Sie anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nutzen (z.B. betreffend Datenschutz, Mitbestimmung, Geheimhaltung, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen.
6. Kundendaten
6.1. Kundendaten. Der Begriff „Kundendaten“ umfasst:
a) die von der HEATMANAGER Thermostatsteuerung an die HEATMANAGER-Plattform übermittelten und in der HEATMANAGER-Plattform gespeicherten Daten (z.B. Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit), auch in aufbereiteter Form („Heizungsdaten“),
b) in die HEATMANAGER-Plattform von Ihnen und/oder uns eingegebene Daten (z.B. Raumbezeichnungen und Temperatur-Zielwerte) („Einstellungsdaten“), und
c) Daten über Nutzerkonten der HEATMANAGER-Plattform, deren Rollen und Berechtigungen sowie protokollierte Nutzeraktionen („Nutzerdaten“).
6.2. Geheimhaltung. Wir werden die Kundendaten vertraulich behandeln, nur zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken verwenden und keinen unbefugten Dritten bereitstellen.
6.3. Datensicherheit. Wir werden die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Kundendaten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen.
6.4. Vertragliches Nutzungsrecht. Sie räumen uns hiermit unentgeltlich das einfache (nicht ausschließliche), weltweite, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, unwiderrufliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung unserer Leistungen (einschließlich Wartung und Fehlerbehebung) zu nutzen, insbesondere diese auf einem von uns betriebenen Rechenzentrum zu speichern und zu verarbeiten.
6.5. Recht zur Verwertung. Sie räumen uns hiermit außerdem das unentgeltliche, einfache (nicht ausschließliche), weltweite, zeitlich unbeschränkte, übertragbare, unterlizenzierbare und unwiderrufliche Recht ein, die Kundendaten (i) in pseudonymisierter Form (siehe Ziffer 6.6) zu speichern und wirtschaftlich zu verwerten und (ii) in anonymisierter Form (siehe Ziffer 6.7) auch zu veröffentlichen oder weiterzugeben. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Daten zur Fehlerbehebung sowie zur Verbesserung unserer Produkte, zur Entwicklung neuer Produkte sowie zu sonstigen werblichen oder wissenschaftlichen Zwecken zu nutzen und wirtschaftlich zu verwerten.
6.6. Verwertung in pseudonymisierter Form. Verwertung in pseudonymisierter Form bedeutet, dass wir
1) die zu verwertenden Daten logisch getrennt von den Daten speichern, die wir zur Bereitstellung der vertraglichen Leistungen nutzen („Produktionssystem“), und
2) sämtliche Angaben darin löschen, die einen Bezug erlauben zu (i) einer einzelnen natürlichen Person, insbesondere Personen, die sich in Räumen mit Thermostaten aufhalten oder Nutzer der HEATMANAGER-Plattform, (ii) dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen, (iii) Ihnen als Vertragspartner, (iv) dem genauen Standort der HEATMANAGER Thermostatsteuerung (gemeinsam „Bezugsobjekte“),
3) durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen verhindern, dass die so veränderten Daten mit den Bezugsobjekten verknüpft werden.
6.7. Verwertung in anonymisierter Form. Verwertung in anonymisierter Form bedeutet, dass die zu verwertenden Daten so verändert werden, dass sie sich nicht mehr auf ein Bezugsobjekt beziehen lassen, z.B. durch Aggregierung (Zusammenfassung). Um festzustellen, ob ein Bezug möglich ist, sind alle Mittel zu berücksichtigen, die von uns oder einem Dritten nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um ein Bezugsobjekt direkt oder indirekt zu identifizieren. Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung eines Bezugsobjekts genutzt werden, sind alle objektiven Faktoren, wie die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand, heranzuziehen.
6.8. Verfügungsbefugnis. Sie versichern uns hiermit, dass Sie über die Befugnis verfügen, uns die in Ziffer 6.4 und 6.5 genannten Rechte einzuräumen und hierdurch keine Gesetze, Rechte Dritter oder vertragliche Pflichten verletzt werden und Sie etwaig erforderliche Einwilligungen, Zustimmungen oder Freigaben eingeholt haben (z.B. vom Gebäudeeigentümer, Vermieter, Mieter und/oder Betriebsrat).
6.9. Kundendaten bei Vertragsende. Mit Ende der Vertragslaufzeit können Sie nicht mehr auf Ihre Kundendaten zugreifen. Es obliegt Ihnen, die Kundendaten durch das HEATMANAGER Team exportieren zu lassen und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) sind wir nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird.
7. Datenschutz
7.1. Auftragsdatenverarbeitung. Wenn und soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gelten zwischen Ihnen und uns die Bestimmungen des Anhangs Auftragsverarbeitung („Auftragsverarbeitungsvertrag“). Besteht ein Widerspruch zu diesen AGB oder enthält der Auftragsverarbeitungsvertrag strengere Bestimmungen, so gehen die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor. Die HEATMANAGER Lösung verwendet grundsätzlich keine Sensoren um Anwesenheiten zu erfassen, kann aber auf Kundenwunsch um solche erweitert werden (z.B. Infrarot Sensoren). In diesem Fall können Kundendaten personenbezogene Daten darstellen, wenn sie Rückschlüsse auf vergangene, aktuelle oder zukünftige An- und Abwesenheiten einzelner Personen in Räumen mit Thermostaten ermöglichen (z.B. bei Einzelraumbüros).
7.2. Datenschutzhinweise und -verantwortlichkeit. Für die Information der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Thermostate und die HEATMANAGER-Plattform (insbesondere gemäß Art. 13, 14, 21 DSGVO) ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche verantwortlich. Gleiches gilt für die Festlegung der Speicherdauer und Zugriffsrechte auf die Kundendaten. Wenn Sie der datenschutzrechtlich Verantwortliche sind, verpflichten Sie sich hiermit, die entsprechenden Informationen den Betroffenen bereitzustellen. Wenn Sie nicht der datenschutzrechtlich Verantwortliche sind, verpflichten Sie sich hiermit uns gegenüber, die Bereitstellung der Informationen gegenüber den Betroffenen sicherzustellen.
8. Mängelansprüche (Gewährleistung)
8.1. Anwendungsbereich. Soweit unsere Leistungen den mietrechtlichen Bestimmungen unterliegen, gelten die Ziffern 8.2 bis 8.5.
8.2. Mangelfreiheit. Wir werden die HEATMANAGER-Plattform frei von Sach- und Rechtmängeln bereitstellen und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der HEATMANAGER-Plattform ist ausschließlich der Anhang „Leistungsbeschreibung HEATMANAGER-Plattform“ maßgeblich, nicht jedoch Angaben auf der Webseite, mündliche oder schriftliche Aussagen im Vorfeld des Vertragsschlusses oder in Marketing-Materialien enthaltene Angaben.
8.3. Mängelbeseitigung. Mängel der HEATMANAGER-Plattform müssen Sie uns unverzüglich melden und die näheren Umstände des Zustandekommens erläutern. Wir werden den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Mängel der HEATMANAGER-Plattform können ggf. auch durch Update der Betriebssoftware von Funk-Gateways unserer Dienstleister erfolgen. Wir sind berechtigt, Ihnen vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der HEATMANAGER-Plattform zu beseitigen, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
8.4. Nichtgewährung. Ihr Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Bereitstellung der Leistung als dauerhaft fehlgeschlagen anzusehen ist.
8.5. Anfängliche Unmöglichkeit. Unsere verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung bleibt unberührt.
8.6. Verjährung. Sämtliche Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Fall von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit wir kraft Gesetzes zwingend haften (vgl. Ziffer 10.1 Satz 2)
8.7. Gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten vorbehaltlich Ziffer 10 die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.
8.8. Unentgeltliche Überlassung. Wenn und soweit wir Ihnen Leistungen unentgeltlich bereitstellen gelten vorrangig die Bestimmungen über die Leihe, d.h. insbesondere, unsere Mängelhaftung ist gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt, die Haftung gemäß § 599 BGB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB.
9. Freistellungspflichten
9.1. Pflicht zur Freistellung. Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber uns Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass Sie gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen haben, insbesondere die HEATMANAGER-Plattform unter Verstoß gegen die DSGVO oder das BDSG oder in sonst rechtswidriger Weise genutzt haben, so müssen Sie uns von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, uns bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und uns von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
9.2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht. Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 9.1 ist, dass wir Sie über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgeben und es Ihnen ermöglichen, auf Ihre Kosten – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. Ausschluss in bestimmten Fällen. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, soweit diese
a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht wurden, oder
b) leicht fahrlässig von uns verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erstermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen (Kardinalspflichtverletzung).
Im Übrigen ist unsere Haftung unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer wir haften kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2. Begrenzung der Höhe. Im Falle von Ziffer 10.1 Satz 1 Buchstabe b) (leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten) haften wir nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal in der Höhe von 3 Monatsentgelten.
10.3. Unentgeltliche Leistungen. Unsere Haftung ist abweichend von Ziffer 10.1 und 10.2 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schäden, die im Rahmen einer unentgeltlichen Bereitstellung unserer Leistungen verursacht wurden.
10.4. Unsere Mitarbeiter und Beauftragte. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 10.1 bis 10.3 gelten auch bei Ansprüchen gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragte.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1. Laufzeit. Der Vertrag ist für eine bestimmte Laufzeit geschlossen (“Grundlaufzeit“) und, falls vertraglich vereinbart, verlängert sich anschließend jeweils automatisch um weitere Zeiträume (“Verlängerungslaufzeit“), wenn der Vertrag nicht von Ihnen oder uns mit einer Frist von drei (3) Monaten (“Kündigungsfrist“) zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde. Soweit im im Angebot / im Vertrag nicht anders vereinbart, beträgt die Grundlaufzeit 60 (sechzig) Monate und die Verlängerungslaufzeit jeweils 12 (zwölf) Monate. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.2. Reduzierung der Anzahl der Thermostate. Statt einer Kündigung des Vertrags können Sie zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist auch die Anzahl der Thermostate reduzieren.
11.3. Form. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen (z.B. E-Mail, Fax, Brief).
12. Vergütung
12.1. Plattform-Nutzungsgebühr / monatliches Lizenzentgelt. Für die Erbringung der Thermostat- und Sensorsteuerung, Wartungsleistungen und die Bereitstellung der HEATMANAGER-Plattform schulden Sie uns die im Angebot / im Vertrag vereinbarte Nutzungsgebühr.
12.2. Fälligkeit und Einzug. Die Nutzungsgebühr ist jeweils unmittelbar zu Beginn der Grund- bzw. einer Verlängerungslaufzeit für die gesamte Grund- bzw. Verlängerungslaufzeit im Voraus fällig, außer im Anbegot / im Vertrag wird ein anderes Vorgehen vereinbart. Dann hat das Vorgehen laut Angebot / Vertrag Vorrang.
12.3. Zusätzliche Thermostate. Erhöht sich während der Laufzeit dieses Vertrags die Anzahl der Thermostate, so werden diese Thermostate zusätzlich zu dem im Angebot / im Vertrag genannten monatlichen Preis in Rechnung gestellt. Die Erhöhung erfolgt durch Mitteilung von Ihnen an das HEATMANAGER Team und wird durch ein Angebot und dessen Annahme rechtlich bindend.
12.4. Nettopreise. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
12.5. Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann in Form einer per E-Mail versendeten, herunterladbaren und ausdruckbaren PDF-Datei erfolgen. Ein Anspruch auf eine digital signierte Rechnung oder Papierrechnung besteht nicht.
12.6. Zahlungsverzug. Geraten Sie mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug, gilt:
a) Sperrung. Wir behalten uns vor, nach entsprechender Androhung (z.B. per E-Mail) nach 14 Tagen sämtliche Zugänge zur HEATMANAGER-Plattform bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Während einer Sperre haben Sie keinen Zugriff auf in der HEATMANAGER-Plattform gespeicherten Daten und können deren Funktionen nicht nutzen, die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsgebühr bleibt während der Sperrung unberührt. Hierdurch verlängert sich nicht die Vertragslaufzeit.
b) Kündigung. Wenn Sie für zwei Kalendermonate mit der Zahlung der Nutzungsgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils der Nutzungsgebühr; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Nutzungsgebühr in Höhe eines Betrages, der das Doppelte einer monatlichen Nutzungsgebühr erreicht, in Verzug geraten, sind wir berechtigt, nach entsprechender Androhung (z.B. per E-Mail) den Vertrag über die Bereitstellung der HEATMANAGER-Plattform mit Ihnen außerordentlich zu kündigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Erklärungen und Mitteilungen. Wir sind berechtigt, sämtliche Erklärungen und Mitteilungen in Bezug auf die Thermostat Steuerung, Montage, Wartung und die HEATMANAGER-Plattform an die E-Mail-Adresse zu senden, die für das Nutzerkonto des Administrators hinterlegt ist. Sie sind verpflichtet, diese regelmäßig zu prüfen und uns Änderungen der E-Mail-Adresse mitzuteilen.
13.2. Aufrechnung. Sie können mit anderen Ansprüchen als mit Ihren vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von uns unbestritten oder er rechtskräftig festgestellt ist.
13.3. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern. Wir werden Sie über die geplante Änderung und den Inhalt der neuen AGB mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie uns gegenüber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang dieser Information widersprechen. Auf diese Wirkung des Schweigens werden wir Sie in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widersprechen Sie der Änderung, haben wir das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen. Etwaig im Voraus bezahlte Nutzungsgebühren erhalten Sie in diesem Fall anteilig rückerstattet.
13.4. Schriftform. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder der Textform (z.B. E- Mail). Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
13.5. Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.
13.6. Gerichtsstand. Sind Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der HEATMANAGER Unternehmenssitz. Wir bleiben berechtigt, an Ihrem Sitz zu klagen.
13.7. Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was wir und Sie nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
Leistungsbeschreibung HEATMANAGER Wartung
1. Wartungsleistungen
1.1. Online-Monitoring. Überwachung der Funk-Gateways (durch unsere Dienstleister) und der Thermostate per Online-Verbindung (remote/online) zur Behebung von Problemen und zur Feststellung, ob ein Vor-Ort Wartungstermin erforderlich ist („Online-Monitoring“). Das Online Monitoring erfolgt kontinuierlich automatisiert und bei konkretem Bedarf (z.B. Fehlermeldung des Kunden).
1.2. Updates. Aufspielen von verfügbaren Softwareupdates über eine Online-Verbindung auf Gateways und Thermostate (Updates beinhalten kleinere Funktionsverbesserungen und ggf. Fehlerbehebungen).
1.3. Vor-Ort-Wartungstermin. Sollten sich Probleme durch das Online-Monitoring auch unter Mithilfe des Kunden nicht beheben lassen, wird HEATMANAGER zur Behebung folgender Probleme einen Vor-Ort Wartungstermin wahrnehmen. Die Zahl der Vor-Ort Wartungstermine ist auf maximal 2 Termine je Quartal und Gebäude beschränkt. Termine, die im Rahmen der Gewährleistung auf Leistungen aus dieser Leistungsbeschreibung oder anderen Verträgen zwischen HEATMANAGER und dem Kunden notwendig werden, werden nicht auf das Kontingent von Vor-Ort Wartungsterminen angerechnet. Für Wartungstermine, die darüber hinaus gehen, oder die auf Kundenwunsch aus anderen Gründen erfolgen, gilt unsere aktuelle Preisliste (zusätzliche Vor-Ort Termine):
a) Konfigurationsprobleme Ein Gateway oder ein Thermostat sendet aufgrund von fehlerhafter Konfiguration dauerhaft keine Daten zur Online Plattform, oder ein Thermostat zeigt aufgrund von Einstellungen, die nicht per Fernwartung vorgenommen werden, wiederholt ein fehlerhaftes Verhalten. Die vorgenannten Punkte gelten nur sofern der Kunde durch Umbauten oder Ähnliches nicht selbst der Verursacher der Probleme ist.
b) Funkverbindungsprobleme Ein Thermostat hat zu mehr als 20% der Zeit über einen Zeitraum von mindestens einen Monat keine stabile Funkverbindung, obwohl sich das Gateway an der von HEATMANAGER installierten Position befindet.
c) Austausch der Geräte, sofern der Austausch aufgrund von Gewährleistung aus anderen Vereinbarungen mit HEATMANAGER (z.B. Kauf von Geräten) nötig ist. d) Die Beseitigung von Mängeln in Form von Reparatur oder Ersatz von mangelhaften Geräten ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, auf Basis separater Vergütung gemäß unserer Preisliste.
1.4. Batterien
a) Für leere Batterien, die durch den Einsatz in den Thermostaten entleert wurden, wird für die Grundlaufzeit des Vertrages einmalig Ersatz durch HEATMANAGER frei Haus bereitgestellt. HEATMANAGER übernimmt auch die Entsorgung der leeren Batterien, sofern diese zu HEATMANAGER geliefert werden.
b) Der Austausch der Batterien erfolgt durch den Kunden selbst.
2. Mitwirkung
Der Kunde ist verpflichtet bei der Problembehebung im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken. Dazu gehören insbesondere die folgenden Punkte.
2.1. Gateways. Für das notwendige Funknetz greift HEATMANAGER auf Netzdienstleister zurück. Falls am Einsatzort der Thermostate noch kein nutzbares Funknetz besteht, gestattet der Kunde die Installation von Gateways am Einsatzort bzw. unterstützt den Netzwerkdienstleister bei der Herstellung des Kontakts zum Gebäudeeigentümer und der Hinwirkung auf die Erteilung einer Gestattung.
2.2. Austausch einzelner Thermostate. Sollten einzelne Thermostate aufgrund von Defekten getauscht werden müssen, wird der Kunde dies selbst durchführen. Der Kunde wird bis zu 5 Thermostate je Monat und Gebäude selbst tauschen. Er wird hierbei online oder per Telefon von HEATMANAGER unterstützt.
2.3. Ausführen einfacher Maßnahmen vor Ort. Sollte es im Rahmen des Online-Monitoring zur Behebung oder zur Identifizierung von Problemen notwendig sein, einfache Tests am Thermostat oder Gateway vor Ort durchzuführen, wird der Kunde insbesondere folgende Aufgaben durchführen:
a) Neustart von Gateways oder Thermostaten durchführen.
b) Testen ob an einem Thermostat oder Gateway die LEDs leuchten oder nicht
c) Überprüfen der Kabelverbindungen eines Gateways.
d) Überprüfen der Anschlussmutter und ggf. nachziehen der Mutter mit einer Rohrzange oder Austausch eines defekten Adapters
3. Zusatzleistungen
Der Kunde kann zusätzlich zu den im Vertrag enthaltenen Inklusivleistungen weitere Leistungen bei HEATMANAGER in Auftrag geben. Dafür gilt die folgende Preisliste zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Preise können durch HEATMANAGER geändert werden. Dies wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt.

Leistungsbeschreibung HEATMANAGER-Plattform
HEATMANAGER stellt ihren Kunden die HEATMANAGER-Plattform mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zur Verfügung. Die HEATMANAGER-Plattform ermöglicht den Kunden die von Thermostaten und weiteren Sensoren aufgezeichneten Daten im Zeitverlauf sowie als aktuellen Status einzusehen und somit das Verhalten des Systems zu analysieren sowie Konfigurationseinstellungen vorzunehmen. Durch die einsehbaren Daten auf der HEATMANAGER-Plattform können Optimierungen in den Konfigurationen abgeleitet und vorgenommen werden, um die Energieeinsparungen, die durch die Geräte von HEATMANAGER erreicht werden zu optimieren. Eine Einsicht in die Daten ermöglicht weiterhin eine rasche Problemanalyse im Falle von Nutzerbeschwerden und trägt somit einer Steigerung der Nutzerzufriedenheit und des Nutzerkomforts bei. Die Plattform dient zudem als zentrale Verwaltungsplattform für die beim Kunden installierten Geräte, die Einstellungen zur Datenspeicherung für die von den Geräten aufgezeichneten Daten sowie der Verwaltung der Nutzerkonten mit unterschiedlichen Rollen und Berechtigungen.
1. Basisfunktionen
Die Basisfunktionen sind für alle Kunden standardmäßig verfügbar und sind nicht dafür konzipiert individuell aktiviert oder deaktiviert zu werden. Je nach vergebenen Rollen und Berechtigungen für die einzelnen Nutzerkonten können jedoch Funktionen für einzelne Nutzer nicht verfügbar sein.
1.1. HEATMANAGER Dashboard. Die HEATMANAGER-Plattform ermöglicht die Ansicht von aufgezeichneten Daten im Zeitverlauf bis hin zu aggregierten Daten über mehrere Geräte. Hierzu zählen auch aggregierte und zusammengefasste Daten und Visualisierungen über ein gesamtes Gebäude oder aller im Kundeneinsatz befindlicher Geräte. Hierzu bietet die HEATMANAGER-Plattform verschiedene Ansichten. Insbesondere Daten von einzelnen Thermostaten und weiteren Sensoren (z.B. Fenstersensoren) sind einsehbar.
1.2. Thermostat-Datenansicht. Durch die HEATMANAGER-Plattform ist es möglich Daten über die beim Kunden installierten Thermostate einzusehen. Neben aktuellen Daten sind auch Daten im Zeitverlauf einsehbar.
1.2.1. “HEAT CONTROLLER”, “HEAT SCHEDULER” und “Settings”. In den Menüs HEAT Controller und Scheduler und es ist möglich Heizpläne zu erstellen und diese Thermostaten, Räumen oder Gebäuden auf Wochentagsbasis zuzuordnen. Folgende Funktionen sind verfügbar
HEAT CONTROLLER
● Erstellung von Heizplänen und Bennenung der Heizpläne
● Zieltemperatur auf Stundenbasis
● Auswahl ob Thermostate, Räume oder Gebäude einem Heizplan folgen (PLAN), ohne Plan arbeiten und von jedem Nutzer einstellbar sind (MANUELL) oder eine fixe Temperatur erreichen sollen (FIX)
● Zuordnen der erstellen Heizplänen zu Thermostaten, Räumen, Gruppen oder Gebäuden auf Wochentagsbasis per Drop Down Menü
● Auswahl der Temperatur für die FIX Option
Settings
● für verstellbare Thermostate können die wählbare Mindesttemperatur und Maximaltemperatur festgelegt werden.
● in Feld “Overrule Minutes” wird festgelegt, wie lange eine am Gerät vorgenommene Verstellung der Temperatur gültig ist, bzw. verfolgt wird.
1.2.2. Zeitverlaufsansicht. In der grafischen Darstellung der Daten im Zeitverlauf werden unter anderem folgende Daten angezeigt. Dabei kann durch Auswahl verschiedener Zeitfenster der Betrachtungszeitraum gewählt werden.
● Am Heizkörper gemessene Raumtemperatur („Temperatur“)
● Gewünschte, am Heizkörper gemessene Raumtemperatur („Zieltemperatur“)
2. Nutzerverwaltung
Beim SetUp der HEATMANAGER Plattform teilt der Kunden HEATMANAGER die anzulegenden Nutzer und deren Zugriffsrechte mit. HEATMANAGER erstellt die Konten und sendet Zugangsdaten an die jeweiligen Nutzer. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde jederzeit weitere Nutzer anlegen lassen bzw. die Lösschung von Nutzeraccounts beauftragen.
3. Weiterführende Funktionen
HEATMANAGER behält sich vor weitere Funktionalitäten, die über diese Leistungsbeschreibung hinaus gehen, zu entwickeln und anzubieten. Die Kunden werden hierüber entsprechend informiert. HEATMANAGER behält sich das Recht vor, Leistungen und Funktionalitäten, die über diese Leistungsbeschreibung hinaus gehen, gesondert als kostenpflichtigen Service bereitzustellen. Jegliche über diese Leistungsbeschreibung hinausgehenden Leistungen und Funktionalitäten, die kostenfrei angeboten und freigeschaltet sind, werden auf freiwilliger Basis von HEATMANAGER bereitgestellt und können nach freiem Ermessen jederzeit von HEATMANAGER abgeschaltet oder zukünftig als kostenpflichtiger Service bereitgestellt werden.
Systemanforderungen HEATMANAGER
Um die HEATMANAGER-Plattform nutzen zu können, benötigen Sie einen PC mit funktionierender Internetverbindung. Ausgehende Verbindungen auf Port 443 (HTTPS) müssen erlaubt sein. Die folgenden Browser werden unterstützt:
Google Chrome 75.0 (64bit und 32bit) Andere Browser können funktionieren, HEATMANAGER garantiert aber keine Funktionalität und bietet keine Support bei Problemen an, die in diesem Zusammenhang auftreten.